Datenschutzverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Sie zielt darauf ab, den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU zu stärken und den freien Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten.

Hier sind einige wesentliche Aspekte der DSGVO:

1. **Erweiterte Rechte für betroffene Personen**: Die DSGVO erweitert die Rechte der Einzelpersonen in Bezug auf ihre Daten. Dazu gehören das Recht auf Zugang zu ihren Daten, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung (auch bekannt als „Recht auf Vergessenwerden“), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht.

2. **Verantwortlichkeiten der Verantwortlichen**: Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen sicherstellen, dass sie die DSGVO einhalten. Dies umfasst die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

3. **Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen**: Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutzprinzipien schon bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen (Privacy by Design) und datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu ermöglichen (Privacy by Default).

4. **Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen**: Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten müssen Unternehmen die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden informieren, sofern die Verletzung ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt.

5. **Erhöhte Geldstrafen**: Die DSGVO sieht erhebliche Geldstrafen für Verstöße vor, die bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Die DSGVO hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen weltweit, da sie auch für Organisationen außerhalb der EU gilt, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Sie stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines einheitlichen Datenschutzstandards in Europa dar und ist ein Modell für ähnliche Gesetze in anderen Teilen der Welt.

Fazit:

Deine Unternehmer-Website benötigt immer eine Datenschutzerklärung. 

  • Sowie einen zusätzlichen Hinweis mit dem Umgang der Daten, bei einem Kontaktformular – leider kommt es sehr oft vor, dass dieser Hinweis fehlt.
  • Solltest du Google Fonts ( Google Schriften) verwenden, müssen diese Lokal auf deinem Server eingebunden werden.

Hier kannst du prüfen, ob deine Website Google Schriften verwendet https://sicher3.de/google-fonts-checker/

Wann brauche ich einen Cookie Hinweis ? 

  • Wenn du Google Fonts nutzt
  • Wenn du eine Karte / Google Maps nutzt
  • Wenn du Google Analytics oder ein anderes Tool für Statistiken nutzt

 

Es können bei Nichtbeachtung der Datenschutzverordnung oder Cookie Richtlinien erhebliche Geldstrafen erhoben werden.

Sei schlau und kümmere dich, bevor es eine Abmahnung gibt. Wir erstellen die Datenschutzverordnung als Agenturpartner der E-Recht 24. Du bekommst ein Prüfziegel auf deiner Website und bist damit sicher.

Weiter Fragen beantworten wir dir gerne am Telefon – ruf uns gerne an.